Zulassungsgesuch und Vernehmlassung

Zulassungsgesuch. Im Sommer 1889 stellte Emilie Louise Freys Vater ein GEsuch um Zulassung seiner Tochet zum Studium an der Universität Basel. Er wandte sich dabei direkt an die zuständige politische Behörde, die Kuratel, und nicht an die Universitätsverwaltung, was sich als geschickter Schachzug erweisen sollte. Präsident der Kuratel war der Vorsteher des Erziehungsdepartements. Die Kuratel bestand zu der Zeit aus fünf Mitgliedern: Erziehungsräten und Grossräten.

 

Gutachten. Die Kuratel bat die Regenz der Universität um ein Gutachten zur Frage des Frauenstudiums. Die Regenz ihrerseits leitete ein Vernehmlassungsverfahren bei allen Fakultäten ein. Die Fakultäten gingen dabei unterschiedliche Wege:

 

Seitens der theologischen und der juristischen Fakultät äusserten sich die Dekane. Der Jurist erkennt kein fühlbares Bedürfnis nach weiblichen Juristen, in allen Staaten der Alten Welt vertraue man juristische Ämter den Männern an. - Der Theologe glaubt, von der Frage des Frauenstudiums nicht berührt zu sein,m weil man Frauen nie zum Pfarramt zulassen werde.

 

Die medizinische Fakultät fragt die weiteren Schweizerischen Hochschulen nach ihren Erfahrungen an. Da der Dekan der medizinischen Fakultät der Universität Genf sich negativ geäussert hatte, äussert sich die medizinische Fakultät der Universität Basel ebenfalls mit sechs gegen fünf Stimmen ablehnend. Bern hatte die Frage zum Frauenstudium positiv beantwortet, Zürich legte sich nicht fest.

 

Die Studenten der medizinischen Fakultät der Universität Basel reichten eine eigene Stellungnahme ein, in der sie die Zulassung der Frauen zum Studium in Basel ablehnten.

 

Die philosophische Fakultät forderte jeden Professor einzeln auf, Stellung zu nehmen. Die persönlichen Gutachten der philosophischen Fakultät ergeben folgendes Bild: elf Dozenten lehnen das Frauenstudium ab, sieben sprechen sich dafür aus und fünf lassen die Frage offen.

 

Haltung zum Frauenstudium. Diese Gutachten ergeben ein Bild über die Haltung zum Frauenstudium in der Schweiz, nachdem einzelne Universitäten bereits ihre ersten Erfahrungen gemacht hatten. Hinzuzufügen ist, dass die meisten der ablehnenden Gutachten nicht das Recht der Frau auf Weiterbildung ablehnten, sondern für das Frauenstudium Frauenuniversitäten verlangten oder den Frauen den Besuch der anderen Schweizer Universitäten nahelegten.