Frauenstudium in Basel

In Basel wurden erste Gesuche fürs Frauenstudium abgelehnt. Die erste Universität in der Schweiz, die Frauen zum Studium zuliess, war Zürich. Ihr folgten Bern, Lausanne und Genf. In Basel wurden seit 1872 mehrere Anträge abgelehnt. So lehnte beispielsweise die medizinische Fakultät die Zulassung aus "lokalen Schwierigkeiten" ab. 1885 ersuchte die Bündnerin Meta von Salis-Marschlins um Aufnahme an die Universität. Sie wollte ihre in Zürich begonnenen Studien fortsetzen. Der Rektor war gewillt, sie als Hörerin zuzulassen, die Regenz fasste aber mit grossem Mehr den prinzipiellen Beschluss, dass "Frauen unter allen Umständen von der Teilnahme an den Vorlesungen ausgeschlossen seien". Meta von Salis setzte ihre Studien in Zürich fort.

 

1890: Versuchsweise Zulassung der Frauen mit Maturitätszeugnis. Trotz der negativen Haltung der Universität beschloss der Regierungsrat am 20. März 1890 auf Antrag der Kuratel die Zulassung zum Studium "versuchsweise und bis auf weiteres auf Schweizerinnen auszudehnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sowie auf solche Ausländerinnen von gleichem Alter, welche ihre Vorbildung im hiesigen Kanton erhalten haben." (§ 30 Universitätsgesetz). Wie die männlichen Studierenden hatten die Frauen eine bestandene Maturitätsprüfung vorzuweisen.

 

1893: Primar- und Mittellehrerinnen versuchsweise als Hörerinnen zugelassen. 1893 beschliesst der Regierungsrat versuchsweise Inhaberinnen eines Primar- oder Mittellehrerdiploms ihren männlichen Kollegen gleichzustellen und als Hörerinnen an der philosophischen Fakultät zuzulassen.

 

1904: Ausweitung der Zulassung von Hörerinnen. 1904 sollen definitiv Hörerinnen an der philosophischen Fakultät zugelassen werden, wenn sie im Besitz eines Fähigkeitsausweises (z.B. Lehrerdiplom) und auch ohne Fähigkeitsausweis, wenn der betreffende Dozent die Erlaubnis gibt.

 

Ab 1912: Verbesserte Vorbereitungsmöglichkeiten. Ab 1912 haben sich die Vorbereitungsmöglichkeiten auf die Matura merklich verbessert: Der Töchterschule wird das Recht zugesprochen, Maturitätsexamen abzunehmen.

 

1914: Ausländerinnen zum Studium zugelassen. 1914 können durch Beschluss der Fakultät auch Ausländerinnen mit auswärtigen Zeugnissen, die der Basler Maturität entsprechen, zum Studium zugelassen werden.

 

Ab 1937: Völlige Gleichstellung. Erst 1937 wurde die völlige Gleichstellung von Studentinnen und Studenten, von Ausländerinnen und Ausländern, eingeführt.